• APD-Informationen
  • Links
  • News
  • Archiv
  • Rezensionen

APD ® ist die rechtlich geschützte Abkürzung des Adventistischen Pressedienstes

  • Facebook
  • X
  • Email
  • Datenschutz
  • Impressum
© 2026 APD Deutschland
APD Deutschland, Postfach 4260, 73745 Ostfildern
  • News
  • Archiv
  • Rezensionen
  • APD-Informationen
  • Links
Seventh Day Adventist Logo

APD ® ist die rechtlich geschützte Abkürzung des Adventistischen Pressedienstes

Learn more:

  • News
  • Archiv
  • Rezensionen

Menschenrechtsgerichtshof urteilt zu Gunsten christlicher Stiftungen in der Türkei

13. Oktober 2009
  • Home
  • News
  • 2009
  • Oktober
  • 13
  • Menschenrechtsgerichtshof urteilt zu Gunsten christlicher Stiftungen in der Türkei

Straßburg/Frankreich, 13.10.2009/APD Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) hat zwei Klagen christlicher Organisationen gegen die Religionsgesetze der Türkei stattgegeben. Die Straßburger Richter urteilten am 6. Oktober, die Türkei habe zu Unrecht die Eintragung von Grund- und Immobilienbesitz religiöser Stiftungen in die Grundbücher verweigert.

Die Türkei müsse den klagenden Stiftungen 173.000 Euro Entschädigung zahlen, wenn sie die Grundbucheinschreibung für bestimmte Grundstücke weiter verweigere, so die Richter. Bei weiteren Immobilien, etwa dem Friedhof einer orthodoxen Gemeinde auf einer Insel, einer Kapelle oder einem ehemaligen Kloster seien statt einer Entschädigung allein die reale Rückgabe und Eintragung der tatsächlichen Besitzverhältnisse zulässig.

Nach Einschätzung des europäischen Menschenrechtsgerichtshofs verstießen die türkischen Behörden gegen das Recht auf Schutz des Eigentums. Zudem hätten die christlichen geistlichen Stiftungen ("vakf") nicht von Gesetzesänderungen profitiert, mit denen die Türkei zuletzt nichtmuslimischen Religionsgemeinschaften größere Freiheiten zugestanden hatte.

In einem weiteren Fall gab der Menschenrechtsgerichtshof einer protestantischen Organisation Recht, deren Eintragung als religiöse Stiftung verweigert worden war. Mit ihrer Weigerung hätten die türkischen Behörden gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit verstoßen, so die Richter. Eine solche Weigerung sei "in einer demokratischen Gesellschaft unnötig". Die Gründer der Stiftung erhielten je 2.000 Euro Schadenersatz zugesprochen.

__________________________________________________________

Der Text kann kostenlos genutzt werden. Veröffentlichung nur mit Quellenangabe "APD" gestattet!

Neueste Artikel

Adventistische Kirchenleitungen in Deutschland bekräftigen ihre „Stellungnahme zur gesellschaftlichen Situation“

Adventistische Kirchenleitungen in Deutschland bekräftigen ihre „Stellungnahme zur gesellschaftlichen Situation“

2026-08-06T07:43:28.250Z

Radiologie des Krankenhauses Waldfriede mit neuem MRT

Radiologie des Krankenhauses Waldfriede mit neuem MRT

2026-08-05T07:17:52.388Z

180 und 140 Jahre: Evangelische Allianz in Deutschland feiert Doppel-Jubiläum

180 und 140 Jahre: Evangelische Allianz in Deutschland feiert Doppel-Jubiläum

2026-08-04T07:47:34.043Z