Artikel am 2. Juni 2016

Religion kann nicht einfach an der Garderobe abgegeben werden

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) befasst sich zurzeit mit einem Fall, in dem einer muslimischen Arbeitnehmerin aus Belgien gekündigt worden war, nachdem sie mit einem Kopftuch zur Arbeit erschien. Sie hatte für eine Sicherheitsfirma gearbeitet und war dort auch an der Rezeption mit unmittelbarem Kundenkontakt eingesetzt.