Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sieht in einem Urteil (Altinkaynak und andere vs. Türkei − Nr. 12541/06) eine Verletzung der Menschenrechte seitens der Türkei gegenüber sechs türkischen Siebenten-Tags-Adventisten. In der am 15. Januar veröffentlichten Urteilsbegründung wird festgestellt, dass der Artikel 11 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention im vorgelegten Fall verletzt worden sei.
2019-01-22T12:12:27.000Z
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