Artikel am 17. März 2020

Coronavirus: Einschränkung der bürgerlichen Freiheitsrechte muss Ausnahme bleiben

Coronavirus: Einschränkung der bürgerlichen Freiheitsrechte muss Ausnahme bleiben

Am 16. März haben sich die Bundesregierung und die Bundesländer auf Leitlinien zum Kampf gegen die Corona-Epidemie geeinigt. Die Maßnahmen, die durch die Länder umgesetzt werden müssen, sehen Regelungen vor, welche die Kontakte zwischen Menschen und damit mögliche Übertragungen des Virus auf ein Minimum reduzieren. Eine Schließung von Geschäften, die nicht der Grundversorgung dienen, sowie die weitgehende Unterbindung von Reise- und Freizeitaktivitäten gehören dazu, nicht zu reden von den bereits zuvor beschlossenen Schul- und Kitaschließungen. Niemand hätte noch vor wenigen Wochen damit gerechnet, dass eine derartige Beschneidung persönlicher Freiheiten in unserem Land möglich sein würde.

Corona-Krise: Kostenfreies ERzählt-Angebot für häuslichen Kindergottesdienst

Corona-Krise: Kostenfreies ERzählt-Angebot für häuslichen Kindergottesdienst

Schule zu, Kita dicht und auch kein Gottesdienst mehr. Für Eltern, die deshalb ihre Kinder selbst betreuen müssen, bietet das Religionspädagogische Institut (RPI) der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten mit dem kostenfreien ERzählt-Angebot Unterstützung an.