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"An der Freiheit Himmelstore …" – 160 Jahre Paulskirchenverfassung

29. März 2009
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Frankfurt/Main, 29.03.20009 "An der Freiheit Himmelstore" wähnten sich die Menschen 1848/49. Die Märzrevolution von 1848 hatte der Sehnsucht nach Freiheit für ganz Deutschland Raum gegeben. Das erste frei gewählte gesamtdeutsche Parlament, die Nationalversammlung, traf sich in Frankfurt am Main, der Hauptstadt des Deutschen Bundes, um die Grundlagen eines demokratischen Staates zu schaffen.

Zur Erinnerung an die Verabschiedung der neuen Reichsverfassung vom 28. März 1849 hatten Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und die Stadt Frankfurt an den historischen Tagungsort des Parlaments, die Paulskirche, eingeladen.

Während die Grundrechte schon seit dem 27. Dezember 1848 als gültiges Gesetz verkündet worden waren und formal erst 1851 wieder aufgehoben wurden, kam die Gesamtverfassung durch das Erstarken der alten Mächte und dem Scheitern der Revolution de facto nicht mehr zur Ausführung.

Die Festredner, die Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth, Minister Wolfgang Schäuble und Bundespräsident Horst Köhler, wollten nicht vom Scheitern reden und in das spätere Urteil vom angeblich weltfremden Professorenparlament einstimmen, sondern zollten der Nationalversammlung ausdrücklich Respekt und Lob. Schließlich sei die Paulskirchenverfassung zur Grundlage der Verfassung von 1919 der Weimarer Republik und des 1949 verabschiedeten heutigen Grundgesetzes geworden.

Der Bundespräsident würdigte angesichts der gegenwärtigen Finanzkrise die modernen „vorausschauenden" Elemente in der Verfassung, die unter anderem schon Ansätze zum sozialen Bundesstaat und zur sozialen Marktwirtschaft gezeigt habe. So wie 1848 die Demokratisierung der Gesellschaft begann, benötige es einen langen Atem, um auch die Globalisierung und die Einigung Europas mit dem Demokratieprinzip zu begleiten. Dazu müsse mehr Demokratie gewagt werden.

Eines der wenigen Grundrechte der Paulskirchenverfassung, das im Festakt nicht erwähnt wurde, und welches dennoch von existentieller Bedeutung ist, nämlich die Religionsfreiheit, benannte in der nachfolgenden Podiumsdiskussion der Moderator Steffen Seibert. Er bezog sich auf den zuvor gespielten Felix Mendelssohn Bartholdy. Der bereits 1847 verstorbene, aus einer angesehenen jüdischen Familie stammende Komponist kannte noch nicht das Grundrecht auf Religionsfreiheit. Er konnte nur als Christ volles Bürgerrecht haben.

Horst Köhler rief dazu auf, immer wieder die Ideale, Prinzipien und Verfassungstexte der Paulskirchenverfassung zu befragen und daran die deutsche Wirklichkeit zu messen. "Die Freikirchen in Deutschland werden dieser Aufforderung sicherlich gern nachkommen. Sehen sie doch die in der Paulskirchenverfassung geforderte Trennung von Kirche und Staat in der Wirklichkeit des Grundgesetzes und in der Praxis der Bundesrepublik mit der Bevorzugung der ehemaligen Staatskirchen noch nicht erfüllt", meinte der Ortsvorsteher des Frankfurter Ortsbeirates 2 (Bockenheim, Kuhwald, Westend), Walter Bromba (Bündnis 90/Die Grünen).
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