Artikel am 25. Januar 2022

Bei Übertritt zwischen drei evangelischen Kirchen in Bayern kein Kirchenaustritt beim Standesamt mehr erforderlich

Bei Übertritt zwischen drei evangelischen Kirchen in Bayern kein Kirchenaustritt beim Standesamt mehr erforderlich

Seit dem 1. Januar ist es für Mitglieder evangelischer Kirchen in Bayern einfacher, in eine andere evangelische Kirche zu wechseln. Drei evangelische Kirchen in Bayern haben eine entsprechende Vereinbarung miteinander geschlossen, die seit Jahresbeginn in Kraft ist. Damit ist der Übertritt zwischen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, der Evangelisch-reformierten Kirche in Bayern und der Evangelisch-methodistischen Kirche erleichtert worden.